Bürokratieentlastungsgesetz IV: Was ist das eigentlich?

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und zielt darauf ab, Unternehmen und Bürger in Deutschland von bürokratischen Lasten zu befreien.

Endlich! – Der digitale Arbeitsvertrag

Ab 2025 können Arbeitsverträge digital abgeschlossen werden. Dank der neuen Regelung genügt die Textform, z. B. per E-Mail, statt der bisherigen Schriftform. Dies vereinfacht den Prozess und spart Zeit. Arbeitnehmer können jedoch weiterhin einen schriftlichen Vertrag verlangen.

Mit der digitalen Mitarbeiterakte in der biz.Suite behalten Sie Arbeitsverträge und alle weiteren wichtigen Dokumente jederzeit im Blick – zentral, sicher und effizient. Vereinfachen Sie Ihre Personalverwaltung mit unserer digitalen Lösung!

Digitale Steuerbescheide

Steuerbehörden können Steuerbescheide jetzt digital zum Abruf bereitstellen. Unternehmen werden elektronisch über die Abrufmöglichkeit informiert, wodurch der Papierbescheid zur Ausnahme wird.

Erhöhung des Mindestlohns

Ab 1. Januar 2025 ist der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 € auf 12,82 € pro Stunde gestiegen, basierend auf der Empfehlung der Mindestlohnkommission.

Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenüberlassung

Überlassungsvereinbarungen zwischen Ver- und Entleihern von Leiharbeitnehmern können in Textform erfolgen, ohne eigenhändige Unterschrift.

Elektronisches Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse können künftig in elektronischer Form ausgestellt werden, sofern der Arbeitnehmer zustimmt.

Elternzeitantrag nun in Textform möglich

Ansprüche können in Textform geltend gemacht werden; Arbeitgeber dürfen diese per E-Mail mit Begründung ablehnen.

Mit dem Personalmodul der biz.Suite verwalten Sie nicht nur Anträge wie den Elternzeitantrag, sondern auch sämtliche Mitarbeiteranfragen und E-Mails zentral und übersichtlich. So behalten Sie jederzeit den Überblick und sparen wertvolle Zeit!

Steigerung der Geringfügigkeitsgrenze

Ab dem 1. Januar 2025 wurde die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs von 538 € auf 556 € brutto pro Monat angehoben. Damit bleibt eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden bei steigendem Mindestlohn möglich, ohne die Grenze zu überschreiten. Diese Änderung schafft mehr Flexibilität für Minijobber und Arbeitgeber.

Achtung: Sozialabgaben werden erhöht

Ab 2025 sind die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung gestiegen: für die Rentenversicherung auf 8.050 €, für die Krankenversicherung auf 5.512,50 €. Die Versicherungspflichtgrenze der GKV hat sich auf 6.150 € erhöht, was den Wechsel zur privaten Krankenversicherung erschwert. Diese Änderungen sichern die Finanzierung der Sozialversicherungen.

Wohngeldanpassung

Ab dem 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld in Deutschland um durchschnittlich 15 % erhöht, was etwa 30 € mehr pro Monat für berechtigte Haushalte bedeutet.

Diese Anpassung berücksichtigt die gestiegenen Miet- und Lebenshaltungskosten und soll insbesondere Geringverdiener, Rentnerinnen und Rentner sowie Familien finanziell entlasten.

Die Erhöhung erfolgt automatisch; aktuelle Wohngeldempfänger müssen keinen neuen Antrag stellen.

Mit dieser Maßnahme wird die Zahl der Wohngeldempfänger auf rund zwei Millionen Haushalte steigen.


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Das sind die neuen Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in 2025

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