Abmahnung infolge von einem fehlenden Impressum
Wer heute eine Internetseite sein eigen nennt, der muss auch dafür sorgen, dass sich auf dieser ein Impressum befindet und dieses auch rechtssicher ist. Wer gegen die Impressumspflicht verstößt, riskiert wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums eine Abmahnung.
Auch wenn eine Abmahnung nicht immer für jeden einen Sinn darstellt, so müssen die Abgemahnten nicht nur mit Post vom Anwalt rechnen, sondern können auch zu Geldstrafen verurteilt werden. Bevor die Rede von einem rechtssicheren Impressum oder einer Abmahnung wegen fehlenden Impressum ist, sollte erst einmal die Frage geklärt werden, was ein Impressum eigentlich ist.
Impressum: Was ist das?
Die Impressumspflicht in Deutschland ist begründet auf der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Diese wiederum hat ihren Ursprung im §5 TMG sowie §55 RStV. Die Pflichtangaben im Impressum sollen den Nutzer einer Website davon in Kenntnis setzen, mit wem er es hier eigentlich zu tun hat. Darüber hinaus muss sich im Impressum auch immer eine korrekte Anschrift befinden, unter der der Websitebetreiber tatsächlich kontaktiert werden kann. Auf diese Weise sollen dann auch rechtliche Ansprüche gegenüber dem Seitenbetreiber gerichtlich durchgesetzt werden können. Bei einer Website ohne Impressum wäre dies ja nun nicht möglich.
Folgende Angaben müssen auf jeden Fall immer im Impressum zu finden sein, um vor Abmahnungen sicher zu sein:
Betreiber der Website
Adresse
Kontaktangaben (Telefon, E-Mail)
Handelsregisternummer (bei gewerblichen Webseiten)
Fehlt nur eine dieser beiden Angaben, so kann die Post vom Rechtsanwalt mit einer Abmahnung für das Impressum durchaus gerechtfertigt sein und die entsprechenden Folgen für den Webseitenbetreiber mit sich bringen.
Weitere Informationen zu Pflichtangaben für das Impressum finden sich auch im Telemediengesetz.
Abmahnungen: Kein Impressum vorhanden
In den letzten Jahren wurden immer wieder Verstöße gegen die Impressumspflicht abgemahnt. Dabei gibt es hier jedoch keine einheitliche Rechtsprechung. Es gibt Gerichte, die ein fehlendes oder unvollständiges Impressum für abmahnfähig halten. Andere Gerichte sind der Auffassung, dass bestimmte Verstöße gegen die Impressumsvorschriften nicht wirklich eine Abmahnung rechtfertigen.
Deshalb kann es nur jedem Webseitenbetreiber angeraten werden, sich Gedanken darüber zu machen, ob das eigene Impressum eine Abmahnung rechtfertigt oder nicht. Denn die Impressumspflicht für Webseiten betrifft so gut wie jeden. Im Zweifel über die Rechtssicherheit sollte ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden.
Die Abmahnung von einem Impressum kann auch Besitzern einer privaten Website blühen
Eine private Homepage ohne Impressum stellt in diesem Fall eine Ausnahme dar. Sofern diese Homepage aber auch wirklich nur für den privaten Gebrauch genutzt wird. Bei privaten Seiten ist das Recht jedoch nicht immer ganz eindeutig zu erkennen.
Auch wer auf seiner Website Werbung schaltet und darüber Einnahmen generiert, sollte ein Impressum auf seiner Seite haben. Denn bei der Platzierung von Werbung handelt es sich um geschäftsmäßiges Handeln, wodurch das deutsche Recht auch eine Impressumspflicht vorsieht.
Den richtigen Platz für das Impressum finden
Das Impressum muss auf der Website über einen geeigneten Platz verfügen. Das heißt also folgende Punkte müssen bei der Platzierung des Impressums beachtet werden.
Das Impressum muss:
leicht erkennbar,
unmittelbar erreichbar und
ständig verfügbar sein.
Das Impressum sollte daher am besten über einen eigenen Menüpunkt in der Navigation erreichbar sein. Dieser Menüpunkt sollte von jeder Unterseite aus angeklickt und recht schnell gefunden werden können. Wichtig ist vor allem auch, dass der Menüpunkt das Wort „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ trägt. Die Pflichtangaben des Impressums sollten auf keinen Fall in einem Pop-Up-Fenster erscheinen. Denn diese Funktion wird von den meisten Internetnutzern einfach unterdrückt. Das bedeutet, dass diese User das Impressum überhaupt nicht sehen oder lesen können. Entsprechend werden die Angaben dann auch als nicht existent gewertet. Das wiederum könnte zu Abmahnungen führen.
Facebook, Youtube und Co.: Social Media und Impressumspflicht
Abmahnung beim Impressum auf Social Media Kanälen
Die Abmahnung ist nicht nur in puncto Impressum Pflicht; auch die Verwendung von Social Media-Buttons muss gekennzeichnet sein
Wer grundsätzlich einer Abmahnung wegen eines fehlenden Impressums aus dem Weg gehen möchte, sollte explizit darauf achten, dass die Website über ein Impressum verfügt und das dieses dann auch mit den entsprechenden Daten erstellt wurde.
Ferner ist zu beachten, dass ein Impressum auch auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken zu finden sein muss, sofern diese Plattformen gewerblich genutzt werden. So besteht bei YouTube Impressumspflicht sofern hier Firmen oder Unternehmen gewerbliche
Grundsätzlich ist anzuraten, dass jede Website ein Impressum nachweisen muss. Auch wenn diese vorwiegend privat genutzt wird. Denn der Grad zwischen einer privaten und gewerblichen Nutzung ist meist sehr schmal.