Bei der Mängelhaftung richtet man seine Ansprüche direkt an seinen Händler.
Sie umfassen die mangelbedingte eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der Sache.
Die Produkthaftung dagegen umfasst weitere Schäden an Leben, Gesundheit, Eigentum und weiteren Rechtsgütern, die gerade durch die Mangelhaftigkeit der Sache entstanden sind.
Hier bestehen Ansprüche direkt gegen den Hersteller oder Produzenten.
Bei privater Nutzung sieht das Produkthaftungsgesetz Schadensersatzansprüche vor.
Liegt eine gewerbliche Nutzung vor, können diese aus § 823 BGB abgeleitet werden.
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Fazit (Garantie)
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Produkthaftung