Die Widerrufsfrist beginnt prinzipiell mit Vertragsschluss. Anders beginnt die Widerrufsfrist beim Verkauf von Waren an einen Verbraucher im Fernabsatz:

1. sobald der Verbraucher oder ein von Ihm gewünschte Person die Ware erhalten hat; Achtung: Die Ablieferung in einer Postfiliale oder Abgabe beim Nachbarn ist keine wirksame Zustellung, wenn sie nicht explizit vom Verbraucher verlangt wurde;

2. wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm gewünschte Person die letzte Ware erhalten hat;

3. wenn die Ware in mehreren Teilsendungen geliefert wird, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm gewünschte Person die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat;

4. wenn der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum gerichtet ist, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm gewünschte Person die erste Ware erhalten hat.

Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht informiert hat. Der Unternehmer kommt dieser Informationspflicht nach, indem er dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung auf der Webseite zur Verfügung stellt und außerdem nach Vertragsschluss in Textform übermittelt.


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